Zum Verkauf kommen insgesamt 3 nebeneinanderliegende Baugrundstücke in nachgefragter Wohnlage des 22. Wiener Gemeindebezirks. Die ebenen Grundstücke (mit jeweils eigener Einlagezahl) sind eingebettet in eine Wohnsiedlung in unmittelbarer Nähe zum Badeteich Hirschstetten. Es handelt sich um eine ruhige Lage.
Eine öffentliche Verkehrsanbindung ist durch die Straßenbahnlinie 26 sowie durch die U-Bahnlinien U1 ("Kagraner Platz") bzw. U2 ("Hausfeldstraße") gegeben. In unmittelbarer Umgebung gibt es außerdem eine gute Infrastruktur mit diversen Supermärkten, Kindergärten, Schulen, Ärzten etc.
Die Gesamtfläche der 3 Grundstücke beträgt ca. 1.842 m².
Für alle Grundstücke gelten dieselbe Flächenwidmung und dieselben Bebauungsbestimmungen:
Bauland Wohngebiet / Bauklasse 1 (max. 6,5 m Gebäudehöhe) / offene oder gekuppelte Bauweise.
Auf zwei der Grundstücke steht aktuell jeweils ein unterkellertes Einfamilienhaus mit Nebengebäude. Bei diesen, derzeit nicht bewohnten, Gebäuden handelt es sich prinzipiell um Abrissobjekte. Diese beiden Grundstücke sind an Kanal, Wasser und Strom angeschlossen.
Das dritte Grundstück ist unbebaut, daher bestehen hierfür derzeit keine Anschlüsse und es wurden auch noch keine Anschlussgebühren entrichtet.
Die Grobparameter der 3 Grundstücke sind wie folgt:
Grundstück Nr. 21:
- 659 m² Grundfläche
- Fahnenparzelle, regelmäßig, rechteckig
- Fahnenweg ca. 4 m breit und ca. 33 m lang
- bebaut mit unterkellertem Altbestandshaus aus 1972 (EG ca. 65 m², KG ca. 62 m²) sowie Garage und Schuppen
- Einrichtung/Gegenstände des verstorbenen Eigentümers sind noch vor Ort
Grundstück Nr. "23":
- 655 m² Grundfläche
- Fahnenparzelle, regelmäßig, rechteckig
- Fahnenweg ca.4 m breit und ca. 33 m lang
- unbebaut und noch nicht aufgeschlossen
Grundstück Nr. 25:
- 528 m² Grundfläche
- regelmäßig, rechteckig
- bebaut mit unterkellertem Altbestandshaus aus 1957 (EG ca. 55 m², DG ca. 25 m², KG ca. 54 m²) sowie Garage und Schuppen
- Einrichtung/Gegenstände des verstorbenen Eigentümers sind noch vor Ort
Diese Liegenschaften werden aus einer Verlassenschaft heraus – so wie besichtigt – verkauft. Eine Übernahme der Liegenschaft ist unmittelbar nach Genehmigung des notariellen Kaufvertrags durch das Verlassenschaftsgericht möglich.
Die notarielle Kaufvertragserstellung und treuhändige Abwicklung ist an Herrn Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schamberger, KS Schamberger Rechtsanwalts GmbH, 1010 Wien, Liebigg. 4, gebunden.
Auf die Erstellung eines Energieausweises für die Wohngebäude wurde verkäuferseitig verzichtet, da es sich hierbei um Abrissobjekte handelt.